Helfen Sie mit, unsere Waldflächen zu retten
Für uns alle
Wir halten Windkraftanlagen für notwendig. Das Aufstellen von Windrädern im Wald lehnen wir ab. Aktuell sind die Brechte in Schüttorf und Bentheim und Zum Nordkamp (Bardeler Wald) in der Grafschaft bedroht.
Unsere Position & Einstellung
Helfen Sie mit und unterstützen Sie uns
Die Bürgerinitiative weist darauf hin, dass Interessierte ihre Arbeit gerne unterstützen können. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind über gww.info@web.de erhältlich.
Spenden sind möglich über das GWW-Konto:
Dr. Volker Hinze, Bürgerinitiative Gegen Windräder im Wald, Volksbank Obergrafschaft, DE74 2806 9956 3605 6596 00
Oder über: www.gofundme.com
Windräder Bardeler Wald:
LBU geht in Widerspruch und Eilverfahren
Bad Bentheim – Gegen die Genehmigung des Windparks Nordkamp in Bad Bentheim-Bardel hat der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. (LBU) mit Unterstützung der örtlichen Bürgerinitiative Gegen Windräder im Wald (GWW) und des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) Widerspruch bei Landkreis Grafschaft Bentheim eingereicht. Zugleich hat der Umweltverband beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt, damit bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung nicht mit dem Bau des Windparks begonnen werden kann.
Nach Auffassung der Verbände ist der Genehmigung zugrunde liegende Flächennutzungsplan rechtsfehlerhaft und damit unwirksam. Unter anderem seien die Öffentlichkeitsbeteiligung fehlerhaft durchgeführt und gravierende Abwägungsfehler begangen worden, erklärt Dr. Volker Hinze, Sprecher der GWW.
„Zudem ist mit erheblichen Beeinträchtigungen des nahegelegenen FFH-Gebietes »Kleingewässer Achterberg« mit seinen nährstoffarmen Stillgewässern und deren geschützten Arten zu rechnen,“ ergänzt Katja Hübner vom NABU. Außerdem seien die Belange von an den Rotoren kollisionsgefährdeten Arten und verschiedenen Fledermausarten nicht hinreichend berücksichtigt worden.
Die Bürgerinitiative kritisiert weiter, dass die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) lange nicht öffentlich bekannt gemacht worden sei. Sie verweist darauf, dass ein Gespräch zwischen den Grafschafter Nachrichten und dem Landkreis am 8. April 2026 stattgefunden habe, die Zeitung dennoch am 14. April unter der Überschrift „Wald-Windräder stehen kurz vor der Genehmigung“ berichtet habe, obwohl die Genehmigung bereits am 2.4.26 vorgelegen habe.
„Unser Fachanwalt für Umweltrecht ist jedoch über das öffentlich einsehbare Marktstammdatenregister auf die bereits erteilte Genehmigung aufmerksam geworden“, erklärt Dr. Hinze. „Um zu verhindern, dass der Projektierer von einer Fristverlängerung im Rahmen der EEG-Ausschreibung Gebrauch machen kann, hat er – was in solchen Fällen eher ungewöhnlich ist – bereits vor der öffentlichen Bekanntgabe der Genehmigung Widerspruch eingelegt.“
Nach Darstellung der Bürgerinitiative habe sich der Landkreis im Genehmigungsverfahren „mit Händen und Füßen“ geweigert, den Genehmigungsbescheid sowie die Verfahrensakte zur Verfügung zu stellen. „Selbst drei Monate nach Antragstellung liegt uns die Verfahrensakte immer noch nicht vollständig vor, zumal es erst später noch eine Änderungsgenehmigung gab“, so Dr. Hinze.
Auch Gisela Kolb von GWW äußert Kritik am Vorgehen der Behörde: „Nach Akteneinsicht hat der Landkreis selbst festgestellt, dass die Vorgaben des ESPOO-Übereinkommens nicht eingehalten wurden. Er hat daraus jedoch keine Konsequenzen gezogen. Es scheint fast so, als ob man Dinge, wie die Genehmigung, einfach geheim hält und Verfahrensfehler unter den Tisch kehrt.“
Kritik kommt entsprechend aus den Niederlanden. „Bei einem grenznahen Projekt dieser Größenordnung hätte eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung, gerade wegen des FFH-Gebietes Dinkeltal, durchgeführt werden müssen. Ein Unding ist, dass wir den Schaden an unserer Landschaft haben, aber das immense Ersatzgeld dafür alleine in die Taschen des Landkreises Grafschaft Bentheim fließt,“ so Lies ter Haar vom Burgerforum Losser. Nach Angaben der niederländischen Initiative Tegenwind Noord-Oost Twente, Sprecher Jan Nijhuis, sind höhere politische Ebenen in Den Haag und Brüssel bereits involviert.
„Nach unserer Einschätzung steckt das Verfahren voller erheblicher Verfahrens- und naturschutzrechtlicher Mängel. Unsere Erfolgsaussichten sind sehr gut. Das bestätigt auch das beiliegende umfangreiche Umweltgutachten. Schon alleine deswegen werden wir nicht aufgeben“, so Dr. Hinze. Auch der NABU hoffe nun auf eine schnelle Entscheidung des OVG, so Katja Hübner.
Es sind schon etliche Rodungen in o.g. Wäldern gemacht worden …
… , die als Wildäsungsflächen deklariert du nicht aufgeforstet werden. Sie haben eine Größe von jeweils 1 ha. Es ist unüblich, so große Wildäsungsflächen im Wald anzulegen. Außerdem sind Eichen gefällt worden. Kahlschläge entsprechen nicht den Prinzipien zeitgemäßer Forstwirtschaft. Sie sind zum Teil vorsorglich angelegt worden, um Windräder daraufzustellen.
Über fragmentierten Waldflächen verdunstet weniger Wasser und es bilden sich weniger Wolken. Somit fällt weniger Regen und die Zahl der trockenen und heißen Tage nimmt zu.
Windenergie im Wald schädigt den Boden durch Fundamente und Verdichtung bei der Erschließung. Die für Bäume lebenswichtigen Mykorrhiza-Pilze können sich nicht mehr ausbreiten. Zudem gibt zerstörter Waldboden CO² frei.
Windräder im Wald gefährden Trink- und Grundwasser. 80% des Trinkwassers kommen aus dem Wald. Windräder enthalten wassergefährdende Stoffe, die im Havarie-Fall Grund- und Trinkwasser gefährden. Kalamitätsflächen (zerstörte Waldflächen z.B. durch Sturm) sollten für Naturverjüngung und Wiederaufforstung genutzt werden. Aktuell geschädigte Flächen sind immer noch Wald. Bebauung mit Windrädern bedeutet, dass die Waldböden, die trotz absterbender Fichtenmonokultur intakt sind, dauerhaft zerstört werden.
Windräder sind vom Blitzschlag bedroht. Wenn sie im Wald stehen, erhöht sich die Gefahr des Waldbrandes. In den letzten 10 Jahren gab es in Brandenburg 9 Brände an Windrädern!
Zurück zur Grafschaft: Bentheim will 4 % seiner Fläche mit Windparks bestücken obwohl gesetzlich nur 1,28 % gefordert werden. Laut Bürgermeister ist Bentheim beim Strom bereits seit 5 Jahren klimaneutral. Demnach geht es nur darum Geld zu verdienen!
Die Samtgemeinde Schüttorf hat 2,8 % ihrer Fläche für Windräder ausgewiesen. Auf Nachfrage von Dr. Hinze in der Bürgerfragestunde konnte niemand der Vertreter der Samtgemeinde sagen um wie viel Prozent sich die Fläche verringern würde, nehme man die Brechte aus der Planung heraus.
Der Wald in Bardel wird nicht wieder aufgeforstet und somit dauerhaft zerstört.
Das fürstliche Haus wirbt damit, dass es im Gegenzug den Bentheimer Stadtbereich attraktiver gestalten möchte. Damit ist auch die Aufforstung im Bentheimer Wald gemeint. So werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Die Kahlschläge im Bentheimer Wald müssen sowieso aufgeforstet werden … nur dienen die Aufforstungsflächen im Bentheimer Wald gleichzeitig als Kompensationsmaßnahmen für die Rodungen in der Brechte und Bardel.
Es hat eine Auseinandersetzung zwischen den Benheimer Grünen und der Stadtverwaltung gegeben. Nach Ansicht der Grünen sollten die Dächer der Fachklinik mit Solarplatten versehen werden. Dies wurde von der Stadt abgelehnt, was sie bezüglich Klimaschutz unglaubwürdig macht. Zurzeit wird in Gildehaus das Gewerbegebiet erweitert. Nach unserem Kenntnisstand wurden keine Vorgaben für Fotovoltaik-Anlagen gemacht, obwohl hierfür kein Baum gefällt werden muss und kein Lebensraum verloren geht!
Der Storch brütet in der Nähe, Wildgänse und Silberreiher überwintern in dem Gebiet auf den Futterwiesen. Zugvögel queren den Bardeler Wald, die Seeschwalben von Oelmars fliegen in der Brutzeit bis zu 3 km, um Nahrung zu finden. Wildgänse brüten im Venn und queren den Bardeler Wald um zu den Futterwiesen zu gelangen.
Die Nähe von Oelemars zum Gildehauser Venn und den niederländischen Naturschutzgebiet an der Dinkel widerspricht dem Bau von Windrädern in Bardel. Am Langezaal See direkt gegenüber gibt es diverse Wasservögel. Der Wald in Bardel ist von Gewässern umgeben.
All diese Biotope sollte man verbinden und dabei die gesetzlich geschützten 30er Biotope im Wald und um den Wald herum mit einbeziehen. Des Weiteren befindet sich im Wald eine Sanddüne, diese ist ein geschütztes Bodendenkmal.
Das Artenschutzgutachten für den Wald in Bardel wurde von der Firma Grafschafter Naturstrom in Auftrag gegeben. Bei dem Gutachten besteht natürlich ein Interessenskonflikt. In der Samtgemeinde Schüttorf liegen noch gar keine Ergebnisse vor. Die Schüttorfer Stadtwerke und das Fürstenhaus haben o.g. Gesellschaft gegründet. Sie werden sich die Einspeisevergütung auf Kosten der Natur und unserer schönen Wälder in die Tasche stecken.
Die technische Entwicklung wird sich nun rasant weiter entwickeln, bessere Lösungen werden kommen. Es wäre für unsere Kinder und Enkelkinder schade die Natur dauerhaft und irreparabel zerstört zu haben.